AGB´s
AGB´s
1) Behandlungsvereinbarung
Der Tierhalter stimmt einer tierphysiotherapeutischen Behandlung seines Tieres durch die mobile Tierphysiotherapiepraxis Pfotenstop Saßmann zu. Die Wahl der einzelnen Therapiemethoden onliegt der Therapeutin und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des Patienten und nach bestem Gewissen der Therapeutin.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie auf Heilung oder
Linderung gegeben wird. Es wird kein Versprechen auf Heilung gemäßHeilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben
2) Haftpflichtversicherung
Der Tierhalter bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen zu haben, um bei Schäden an Dritten abgesichert zu sein.
3) Terminvereinbarung
Termine müssen vorab telefonisch, per Whatsapp oder E-Mail vereinbart
4) Terminabsagen
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen
5) Terminversäumnisse
Wird ein Termin erst innerhalt von 24 Stunden vor dem Termin, am selben Tag oder gar nicht abgesagt, so wird dieser Termin voll berechnet.
Ich bitte hierbei um Verständnis, da bei kurzfristigen Absagen in dieser verplanten Zeit keinem anderen Patienten die Möglichkeit einer Behandlung mehr zu Gute kommen kann.
6) Bezahlung der Behandlung
Die Bezahlung erfolgt nach der Behandlung in bar .
7) Persönliche Daten
Ihre Daten werden zur Dokumentationszwecken für die Behandlung Ihres Tieres von mir gespeichert. Selbstverständlich werden diese nicht an Dritte weitergegeben, außer Sie wünschen es ausdrücklich, zum Beispiel zur Kommunikation mit Ihrem Tierarzt.
Sie werden zur Weiterverarbeitung innerhalb des Praxissystem genutzt.
8) Mit dem Abschluss eines Termines stimmt der Tierbesitzer den Inhalten der AGBs und des Behandlungsvertrages zu.
9)Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.